Die Änderungen sind im folgenden farblich rot gekennzeichnet!
§16 Datenschutz
Absatz 1 und 2 unverändert
(3) Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit, Passbild. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten Sportfachverbänden ergibt, werden diesen für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt.
Absatz 4 und 5 unverändert
(6) Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder oder von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.spvgg-etzelskirchen.de, Printmedien und Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.